Hausordnung
Bistro Hollywood Brühl – Böningergasse 21-25
Das Bistro Hollywood ist ein Ort der Gastfreundschaft, des Genusses und der Unterhaltung. Wir bitten unsere Gäste, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
Die Hausordnung gilt für alle Besucher des Bistro Hollywood und ist verbindlich.
Zutritt
- Der Zutritt zum Bistro Hollywood ist Personen ab 18 Jahren gestattet, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
- Das Management behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen, insbesondere bei unangemessenem Verhalten, übermäßigem Alkoholkonsum oder Verstößen gegen die Hausordnung.
- Einlass- und Sicherheitskontrollen (z.B. Taschenkontrollen) sind vorbehalten.
Verhalten
- Rücksichtnahme auf andere Gäste und Mitarbeiter ist oberstes Gebot.
- Das Bistro Hollywood bietet eine diskotheksähnliche Atmosphäre mit entsprechender Lautstärke und Musik. Gäste, die empfindlich auf Lärm reagieren, werden gebeten, dies zu berücksichtigen.
- Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Videoüberwachung und Fotoaufnahmen
- Zum Schutz unserer Gäste, Mitarbeiter und des Eigentums wird das Bistro Hollywood videoüberwacht. Die Aufnahmen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
- Während Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, um die Atmosphäre und die Veranstaltungen zu dokumentieren und zu repräsentieren. Mit dem Betreten des Lokals erklären sich die Gäste damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbezwecke, Social Media und andere öffentliche Darstellungen genutzt werden können.
- Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können sich an das Personal wenden, um dies mitzuteilen.
Sicherheit und Ordnung
- Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Das Betreten von Service- und Küchenbereichen ist den Gästen nicht gestattet.
- Die Anweisungen des Personals sind stets zu befolgen.
Haftung
- Das Bistro Hollywood übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
- Für Schäden, die durch Gäste verursacht werden, haftet der Verursacher.
Schlussbestimmungen
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Management vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Hausverbots.
- Änderungen der Hausordnung bleiben vorbehalten.